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LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 32 AS 3155/13 B PKH |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Berlin, 11.11.2013 - S 77 AS 27056/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 32 AS 3155/13 B PKH
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- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 32 AS 3155/13
Einerseits dürfen die Anforderungen an eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 358 - JURIS-RdNr 27).Andererseits darf Prozesskostenhilfe auch verweigert werden, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357 - JURIS-RdNr 26).
Ein Rechtsschutzbegehren hat daher auch dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 358f - JURIS-RdNr 28 mwN).
- BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 32 AS 3155/13
Die Voraussetzungen dürften im Hinblick auf das im Zeitpunkt der Erteilung des Ablehnungsbescheides beim BSG anhängige Verfahren zur Beurteilung der grundsätzlichen Frage der Anwendbarkeit der Ausschlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II im Verhältnis zum europäischen Koordinationsrecht (jedenfalls B 4 AS 54/12 R) erfüllt gewesen sein.Insofern ist schon unklar, ob im Zeitpunkt der Entscheidung für den vorangegangen Zeitraum ebenso wie für den streitgegenständlichen die Voraussetzungen des § 328 Abs. 1 Satz Nr. 2 SGB III erfüllt sind, denn das Verfahren B 4 AS 54/12 R kann beim BSG erst nach Mai 2012 anhängig gemacht worden sein.
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 32 AS 3155/13
Nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 114 ZPO erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheintHinreichende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn das Gericht aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, RdNr 29) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erfolg der Rechtsverfolgung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat.Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, bzw hält das Gericht eine Beweiserhebung für notwendig, so kann in der Regel Erfolgsaussicht nicht verneint werden (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, RdNr 30, Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 73a RdNr 7a).